AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More

 

§ 1 Allgemeines

    • Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbar werden.
    • Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Lieferungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    • Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn dies durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More schriftlich bestätigt wird.
  • § 2 Vertragsschluss

      • Die vom Kunden per Internet, schriftlich telefonisch oder mündlich aufgegebene und bei der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More eingegangene Bestellung ist bindend.
      • Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More, Abholbenachrichtigung an den Kunden oder durch die Übersendung der Ware zustande, wobei der Kunden insoweit auf eine Annahmeerklärung verzichtet. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
      • Die für die gekauften Produkte von der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More erstellte und aus der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung ersichtliche Produktbeschreibung ist Vertragsbestandteil.
      • Unwesentliche technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell, Konstruktions- und Materialänderungen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More hergeleitet werden. Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More behält sich Installationsanweisungen vor. Keine Rücknahme von Ware aufgrund von Fehlkäufen oder sonstigen unbegründeten und widerlegbaren Gründen.
  • § 3 Preise
      • Sämtliche Angebote der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More sind freibleibend und unverbindlich.
      • Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More bzw. ab Sitz deren Niederlassungen (Lager) zuzüglich Fracht, Verpackung, Transportversicherung sowie der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, z.B. Installation und Schulung werden gesondert berechnet, gleiches gilt für eventuell anfallende Zollgebühren.
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt die Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt des Vertrags berechtigt.
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More ist berechtigt, im Zeitraum zwischen Vertragschluss und vereinbartem Liefertermin die Preise anzugleichen, wenn sich die Preise der Zulieferer, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige nichtvorhersehbare Kosten erhöhen. Kaufpreiserhöhungen werden dem Kunden mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunden kann hinsichtlich der betroffenen Ware vor Lieferung vom Vertrag zurücktreten.
  • § 4 Lieferbedingungen
      • Stellt die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More nach Vertragsabschluss fest, das die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, so ist die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware bzw. Dienstleistungen anzubieten oder zu liefern.
      • Die von der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More genannten Liefertermine und –fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Liefertermine beginnen mit dem Tag der Bestellung. Sollte eine Lieferfrist von 6 Wochen nicht eingehalten werden, so ist der Kunden nach angemessener Fristsetzung in schriftlicher Form berechtigt vom Vertrag bzw. dem noch nicht erfüllten Teil des abgeschlossenen Bestellvertrages zurückzutreten.
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung darauf hingewiesen wird. Liegt bei Eintritt der Fälligkeit der Lieferverpflichtung eine Teillieferung vor Teilleistung vor, gilt dies als Sachmangel. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln Lieferung aus einer Serie verlangen kann.
      • Soweit keine andere Lieferform vereinbart ist, erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden bei der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More bzw. deren Niederlassungen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn übergeben worden ist.
      • Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.
      • Bei Versand der Ware durch von der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More beauftragte Frachtführer schließt die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More generell eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab, soweit der Kunde dem nicht bei Bestellung ausdrücklich widerspricht.
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, wenn die Teillieferung oder Teilleistung vor Fälligkeit der Lieferverpflichtung erfolgt und bei Teillieferung oder Teilleistung darauf hingewiesen wird. Liegt bei Eintritt der Fälligkeit der Lieferverpflichtung eine Teillieferung oder Teilleistung vor, gilt dies als Sachmangel. Eine Teillieferung oder Teilleistung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde zur Vermeidung von Sachmängeln Lieferung aus einer Serie verlangen kann.
      • Soweit keine andere Lieferform vereinbart ist, erfolgt die Abholung der Ware durch den Kunden bei der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More bzw. deren Niederlassungen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an ihn übergeben worden ist.
      • Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden mit der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer über.
      • Bei Versand der Ware durch von der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More beauftragte Frachtführer schließt die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More generell eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden ab, soweit der Kunde dem nicht bei Bestellung ausdrücklich widerspricht.
  • § 5 Zahlung
      • Soweit nicht anders vereinbar, sind Rechnungen der der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More sofort nach Rechnungserhalt zahlbar und fällig. Bei Nichteinhaltung gerät der Kunde auch ohne vorherige Mahnung in Zahlungsverzug.
      • Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen. Mahnungen nach Fälligkeit sind mit jeweils 10,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu vergüten.
      • Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More berechtigt, die gesamte zu diesem Zeitpunkt bestehende Restschuld fällig zu stellen. Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More ist in diesem Fall außerdem berechtigt, bei weiteren Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistung zu verlangen.
  • § 6 Aufrechnung / Zurückbehaltung
  • Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn seine geltend gemachten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More als unbestritten anerkannt worden sind.

     

    § 7 Sachmängel

      • Sofern der Kunde die Kaufsache nicht zu dem gewöhnlichen Verwendungszweck nutzen will, hat er die Pflicht, Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More darauf hinzuweisen. Bei Produkten mit Service (Vor- Ort-Service oder Pick-Up-Service usw.) über den Hersteller, wird die Garantie ausschließlich über den Service des Herstellers und deren Servicepartner abgewickelt! Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More übernimmt keine Garantieleistung für Artikel, die mit diesen Garantiebestimmungen verkauft werden.
      • Der Kunde versichert, dass er mit dem Umgang mit den von der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More angebotenen und vom Kunden erworbene Produkten vertraut ist und daher eine Montageanleitung oder Bedienungsanleitung nicht benötigt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Zweifel die Hotline der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More zur Klärung technischer Probleme oder zur Unterstützung bei der Montage nutzen kann. Die Telefonnummer der Hotline ist der Lieferung beigefügt und findet sich zudem unter der Internetadresse www.plescom.de .
      • Es wird vermutet, dass die Kaufsache die vereinbarten Eigenschaften aufweist, wenn sie mit der Produktbeschreibung übereinstimmt.
      • Bei Mängelanspruch ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Reparatur oder Eingriffen in die gelieferte Ware von nicht durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More autorisiertem Personal, fehlerhafter Installation, Modifizierung und Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen, Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht dem Original entsprechen, bei Schäden durch Blitzschlag oder ähnliche äußere Einwirkungen, bei direkten oder indirekten Schäden durch Einfluss von Viren, nach Beseitigung oder Änderung technischer Originalkennzeichen, bei Verschmutzung sowie unsachgemäßer Nutzung oder Beanspruchung der Ware, die über das bei gewöhnlicher Verwendung zu erwartenden Maß – sofern der Kunde nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Verwendung hingewiesen hat – hinausgeht, seitens des Kunden oder Verbrauchers.
      • Die Einschränkung der Funktionsfähigkeit durch Installation von Software, die nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs entspricht, stellt keinen Sachmängel dar.
      • Ausgenommen von dem Anspruch auf Mängelbeseitigung sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, insbesondere:
          • Tastatur
          • Maus
          • Leuchten
          • Akkus
          • Batterien
          • Patronen
  • § 8 Sachmängel

      • Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Offensichtliche Mängel and er gelieferten Ware sowie Transportschäden hat der Kunde binnen 2 Tage nach Erhalt der Ware Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More schriftlich mitzuteilen. Die Mängelansprüche für offensichtliche Mängel an der gelieferten Waren erlöschen spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt eine Anzeigefrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Danach sind Mängelansprüche ausgeschlossen. § 377 HGB bleibt unberührt.
      • Soweit der Kunde Mängelansprüche geltend macht, informiert der Kunde die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More vorab, damit eine Rücksendenummer vergeben werden kann. Die Rücksendung der Kaufsache hat unter der Angabe der Lieferschein- oder Rechnungsnummer sowie einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung gegenüber der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More zu erfolgen, wobei das vom Kunden als mangelhaft bezeichnete Teil bzw. Gerät vollständig durch den Kunden in der jeweiligen Originalverpackung an die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More bzw. deren jeweils zuständige Niederlassung zu schicken ist. Transportaufträge zur Beförderung der bei der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More erworbenen Sache, die vom Kunden als mangelhaft bezeichnet wird, werden ausschließlich durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More auf eigene Rechnung ausgelöst. Transportschäden, die im Zusammenhang mit der Nichtverwendung der Originalverpackung stehen, schließen Mängelansprüche aus.
      • Zur Befriedigung von jeglichen Mängelansprüchen ist die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More nur dann verpflichtet, wenn die Kaufpreissumme gezahlt wurde und keine sonstigen Zahlungen offen stehen. Der Anspruch auf Abwendung der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch anderweitige Sicherheitsleistungen ist ausgeschlossen.
      • Wünscht der Kunde, dass Arbeiten zur Beseitigung von Mängeln an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, so kann die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More diesem Verlangen entsprechen.
      • Sofern eine andere als die bestellte Ware oder die bestellte Ware in mehrfacher Menge geliefert wird, erstattet die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More dem Kunden den Rechnungsbetrag zurück, nachdem die Ware vollständig und unversehrt eingegangen ist. Transportaufträge zur Beförderung der bei der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More erworbenen Sache werden ausschließlich durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More auf eigene Rechnung ausgelöst.
      • Produkte, die durch den Kunden unsachgemäß verpackt worden sind, werden nach der Reparatur ordnungsgemäß verpackt. Dem Kunden wird hierfür eine entsprechende Verpackungspauschale berechnet.
      • Wird ein Mängelanspruch grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Rechtsgrund geltend gemacht, berechnet die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More dem Kunden eine Testpauschale von EUR 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für die von Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More aufgewandten Transportkosten.
      • Die Haftung für den Verlust von Daten bei der Durchführung der Nacherfüllung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat für die Datensicherung selbst Sorge zu tragen.
         
  • § 8 Nacherfüllung
  • Für die Prüfung der Frage, ob die vom Kunden gewünschte Nacherfüllung nach § 439 BGB nur mit unverhältnismäßigen Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 S. 1 BGB verbunden ist, darf die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More eine Dauer von 48 Stunden in Anspruch nehmen.

     

    § 10 Regelung für Verbrauchsgüterkauf

      • Im Verhältnis zwischen Kunden und der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More ist Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More berechtigt, die Mängelansprüche des Verbrauchers selbst zu befriedigen. Der Kunde nimmt die vom Verbraucher als mangelhaft bezeichnete Sache entgegen, informiert die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More. Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More lässt diese Sache auf eigene Kosten abholen. Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More liefert die Sache in mangelfreien Zustand oder eine mangelfreie Sache an den Kunden zurück, der die Sache dem Verbraucher aushändigt. Aufwendungen des Kunden werden mit pauschal EUR 5,00 inkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer gegen Rechnungslegung ersetzt, § 478 Abs. 4 S. 1 BGB. Weitergehende Aufwendungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
      • Der Kunde ist verpflichtet, mit dem Verbraucher folgendes zu vereinbaren: Für die Prüfung der Frage, ob die vom Verbraucher gewünschte Nacherfüllung nach § 439 Abs. 3 S. 1 BGB verbunden ist, darf der Kunde eine Dauer von 48 Stunden in Anspruch nehmen.
      • Der Kunde ist verpflichtet, den Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
        a) Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines
           Fernabsatzvertrages, insbesondere sein Rücktritt- und Widerrufsrecht
        b) Rechte des Verbrauchers für den Fall des Abschlusses eines
           Haustürgeschäftes, insbesondere sein Rücktritt- und Widerrufsrecht
        c) Rücknahme der Ware erfolgt nur in der jeweiligen Originalverpackung
        d) Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen. Der Verbraucher
           hat für die Datensicherung selbst Sorge zu tragen
      • Verletzt der Kunde seine Aufklärungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Verbraucher, können die dadurch dem Kunden entstehenden Nachteile nicht gegenüber der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More geltend gemacht werden.
         
  • § 11 Öffentliche Äußerungen
  • Öffentliche Äußerungen des Kunden im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB über Produkte, die Gegenstand einer Liefervereinbarung zwischen Kunden und der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More sind oder werden, sind für die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More nur dann verbindlich, wenn die öffentlichen Äußerungen hinsichtlich der inhaltlichen Aussage zuvor schriftlich abgestimmt sind. Anderenfalls können Abweichungen des Produkts von der öffentlichen Aussage nicht als Mangel angesehen werden.

    § 12 Haftungsbeschränkung

      • Schadensersatzansprüche, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sind sowohl gegenüber der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
      • Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
      • Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch 6 Monate ab Gefahrenübergang.
      • Sofern Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More auf Grund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder sonstiger von ihr nicht zu vertretender Umstände vom Vertrag zurücktritt, können ihr gegenüber keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
         
  • § 13 Eigentumsvorbehalt
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More behält sich das Eigentum an der gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Sollte der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommen, ist die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More berechtigt, die Ware zurückzuverlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
      • Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen und umbilden. Insoweit erlangt die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More einen Miteigentumsanteil. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Er tritt seine künftigen Forderungen aus, dieser Weitergabe an die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More zu Sicherheit ab, welche diese Abtretung annimmt. Hinsichtlich weitergegebener Miteigentumsanteile gilt dies entsprechen der Höhe des Verkaufswertes des Anteils. Auf Verlangen muss der Kunde Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner gegen diese bestehenden Ansprüche der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More mitteilen.
      • Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
      • Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabenansprüche des Kunden gegenüber Dritter zu verlangen. Diese Rechte der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Rücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More liegt kein Vertragsrücktritt.
         
  • § 14 Verzugsschaden bei Nichtannahme
      • Erfolgt durch den Kunden keine Abnahme der ordnungsgemäßen Lieferung der Ware, so gerät er in Annahmeverzug. Verweigert der Kunde nach einer ihm durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme, so ist die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More in diesem Fall berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung eine Entschädigung von 20 % des Vertragsendpreises in Rechnung zu stellen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. Im Übrigen bleibt der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
      • Wird bei Abnahmeverzug des Kunden auf dessen Wunsch durch die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More eine Zwischenlagerung der Ware vorgenommen, so wird eine Lagerungsgebühr von zumindest 1,5 % pro Tag des Vertragsendpreises erstmalig mit dem 15. Tag fällig.
         
  • § 15 Erfüllungsort/ Gerichtsstand
    • Erfüllungsort ist der Firmensitz der Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More (Ortenburg) bzw. der Sitz deren Niederlassungen, soweit die Bestellung des Kunden an diese gerichtet ist.
    • Soweit der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliche- rechtliches Sondervermögen ist, ist Ortenburg (Passau) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More und dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
       
  • § 16 Datenverarbeitung und Datenschutz
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More speichert über den Kunden personenbezogene Daten mit automatischer Datenvereinbarung.
      • Die Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More wird die anlässlich von Bestellungen angefallenen Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen.
         
  • § 17 Schlussbestimmungen
      • Für diese Geschäftsbedingungen und alle abgeschlossenen Verträge zwischen Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
      • Die Nichtausübung eines Rechts durch Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More gemäß diesen Geschäftsbedingungen bedeutet kein Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
      • Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Partner, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame zu vereinbaren, die soweit rechtlich möglich dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Partner am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Vertragsparteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.


         
          • Fa. PLESCOM Computer, Elektronik & More 2009-02-11